Garantieleistungen

Im Kanton Basel gibt es auf zahnärztliche Behandlung grundsätzlich kein Garantieobligatorium. Für uns gilt das nicht:

Wir geben Ihnen auf Implantate, Zahnersatz, Füllungen etc. fünf Jahre Garantie; Voraussetzung ist die halbjährliche Kontrolle und Zahnreinigung in unserer Klinik.

  • Optional profitieren Sie von unserer 10 Jahres Garantie, die Sie im Vorfeld der Behandlung mit uns vereinbaren können. Voraussetzung ist auch hier die halbjährliche Kontrolle und Zahnreinigung in unserer Klinik.